Gremien

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde, schließt Rechtsgeschäfte für sie ab und nimmt ihre Rechte und Interessen wahr.

Seine Mitglieder, ausgenommen der 1.Vorsitzende, dessen Amt immer durch den Pfarrer bekleidet wird, werden von der Gemeinde jeweils für die Dauer von sechs Jahren gewählt.