Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Dieses Vermögen zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des Kirchenvorstandes.
Die zusammenfassende Antwort auf die Frage nach den damit verbundenen Rechten und Pflichten geben das Kirchenrecht und die Grundsatzbestimmung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.7.1924:
„Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen.“
Folgende Gemeindemitglieder sind im Kirchenvorstand vertreten:
Name | Funktion | Ende der Amtszeit |
Domenico Baruffa | Gewähltes Mitglied | 31.12.2024 |
Marianne Dohmann | Gewähltes Mitglied | 01.11.2024 |
Elisabeth Grieswelle | Gewähltes Mitglied | 30.11.2027 |
Norbert Harbig | 1. Stellvertreter | 30.11.2027 |
Manfred Henke | Gewähltes Mitglied | 31.12.2024 |
Maria Hudzik | Gewähltes Mitglied | 30.11.2027 |
Frank Scharenberg | 2. Stellvertreter | 30.11.2027 |
Mechthild Schemmer | Gewähltes Mitglied | 31.12.2024 |
Bernhard Brackhane | Patronatsinhaber |